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Forschung am ISGR

Durch Interdisziplinarität kommen in den Forschungsergebnissen (frühzeitig) die relevanten Perspektiven (z.B.: Medizin, Medizinethik, Philosophie, Public Health, Gesundheitsökonomie, Medizinische Soziologie und Gesundheitspolitik) zum Tragen. Die entsprechend breit angelegten Forschungsergebnisse liefern wissenschaftliche Grundlagen für den Praxistransfer. Veröffentlicht werden sie in den „Bochumer Schriften zum Sozial- und Gesundheitsrecht“ im Nomos-Verlag oder in Fachzeitschriften.

Zentrale Themen des ISGR sind u.a.:

  • Öffentliches Gesundheitssystem, sozial gerechte Finanzierung
  • Gesundheitsgerechtigkeit, sozial gerechte Verteilung von Gesundheitsleistungen
  • Digitalisierung und Gesundheit
  • Gesundheitliche Eigenverantwortung, Prävention, Nudging-Maßnahmen usw.
  • Qualitätssicherung in der GKV und im Transplantationswesen
  • Public Health
  • Infektionsschutzrecht
  • Personalisierte Medizin, Systemmedizin
  • Genetische Risikodiagnostik, genetisch bedingte Erkrankungen, risikoadaptierte Prävention
  • Reproduktionsmedizin, Präimplantationsdiagnostik
  • Rationalisierung, Rationierung, Priorisierung
  • Kosten-Nutzen-Abwägung bei medizinischen Leistungen
  • Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln, Preisfindung

 

Forschungsprojekte und -ergebnisse


Projektleitung: Prof. Dr. Stefan Huster

Projektbearbeitung: Wiss. Mit. Marius Brinkmann, LL.M.

Projektförderer: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), NextGenerationEU

Hintergrund:

Das Forschungsprojekt  „DIM.RUHR: Datenkompetenzzentrum für die interprofessionelle Gesundheitsdatennutzung in der Metropole Ruhr" verfolgt die Erschließung und Nutzung von Gesundheitsdaten mit einem besonderen Fokus auf die datenbasierte Forschung zur ambulanten Versorgung. Hierdurch soll das vom Wissenschaftsrat attestierte deutliche Umsetzungs- und Kompetenzdefizit im Umgang mit Gesundheitsdaten ausgeglichen werden. Die Leitmotive des im Dezember 2022 gestarteten Projekts umfassen die Entwicklung interprofessioneller Lehr- und Lernmodule, die Förderung von Forschung und Vernetzung in ambulanten Versorgungsstrukturen, sowie die Erweiterung der Datendiversität in der Versorgungsforschung.

Ziele und Fragestellungen:

Seit dem 01.03.2024 begleitet das Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR) das Projekt beim Erschließen des Innovationsraums Ruhr für Forschende, insbesondere in den Gesundheitsberufen, bei den genannten Projektzielen. Das ISRG ist bei der Entwicklung der für die verschiedenen Zielgruppen zugänglichen Lehr- und Lernmodule im Rahmen der Konzeption des Themenbereichs ELSA/ELSI eingebunden und beteiligt sich an der Revision der Inhalte, die über die OER-Plattform veröffentlicht werden. Zudem unterstützt das ISGR das Vorhaben bei der Identifikation von rechtlichen Implikationen auf die Lehr-/Lernmaterialien sowie -methoden. Diese erstrecken sich auf konkrete Forschungsbereiche und betreffen u.a. die Themen der Datenspende, der Einwilligung, der Forschungs- und Datenethik, der Datenqualität, sowie der Datendiversität (Bias-Effekte). Hierzu gilt es neue legislative Entwicklungen wie das Gesundheitsdatennutzungsgesetz in die forschungsbezogenen, rechtlichen Fragestellungen mit einzubeziehen und in kontextbezogenen Maßnahmen zu adressieren.

Kooperation:

Das von Prof. Dr. Sven Meister (Lehrstuhl für Gesundheitsinformatik der Universität Witten/Herdecke) initiierte Projekt wird mit weiteren Lehrstühlen und Instituten der RUB (Abteilung für Allgemeinmedizin Digital Health und Versorgungsforschung) und der UW/H (LS für Didaktik und Bildungsforschung, LS und das Interdisziplinäre Zentrum für Versorgungsforschung und das Institut für Allgemeinmedizin und ambulante Gesundheitsversorgung), dem Landesportal ORCA.nrw, dem Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik, der ZB MED Informationszentrum Lebenswissenschaften und der Hochschule für Gesundheit Bochum (Department of Community Health), umgesetzt. Projektpartner sind die Landesinitiative fdm.nrw, NFDI4Health – Nationale Forschungsdateninfrastruktur für personenbezogene Gesundheitsdaten, das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung e.V. und MedEcon Ruhr.

 Gefördert vom     

Projektleitung: Prof. Dr. Stefan Huster

Projektbearbeitung: Wiss. Mit. Lara Wiese

Projektförderer: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Projektstand: läuft (seit 01.07.2021, Dauer: 27 Monate)

Hintergrund:

Der innovative medizinische Ansatz „Disease Interception“ verfolgt das Ziel, Krankheiten bereits in ihrer Entstehungsphase entgegenzuwirken, indem Prozesse, die mit einer Krankheitsentwicklung in Verbindung stehen, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt entdeckt und durch eine gezielte Intervention aufgehalten oder sogar umgekehrt werden. Als besonders wertvoll erweist sich das „Abfangen“ (so die wörtliche Übersetzung zu „Interception“) von Erkrankungen bei denjenigen, die sich über einen längeren Zeitraum entwickeln und / oder in einem fortgeschrittenen Stadium nur noch schlecht oder gar nicht mehr behandelbar sind, wie bestimmte Krebsformen oder die Alzheimer-Krankheit.

Bei der Identifikation von Anhaltspunkten, die auf einen drohenden symptomatischen Krankheitsausbruch hindeuten, kommt der Digitalisierung, der Sammlung sowie Auswertung großer Datenmengen („Big Data“) und auch dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz eine wachsende Bedeutung zu, insbesondere, um Zusammenhänge zwischen bestimmten Faktoren oder Veränderungen und Krankheiten zu erkennen. Liegen im Einzelfall Hinweise auf krankhafte oder zur Krankheit führende Prozesse vor, kann eine gezielte medizinische Maßnahme einen möglicherweise bevorstehenden Krankheitsausbruch „im Keim ersticken“.

Ziele und Fragestellungen:

Disease Interception verspricht gerade perspektivisch einen großen Mehrwert, geht aber auch mit diversen bislang ungeklärten Problemen einher, die das Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht in enger Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Essen erforschen will. Über das Konzept „Smart Hospital“ wird dort bereits gegenwärtig versucht, die im Krankenhaus erhobenen Daten im Sinne der möglichst frühzeitigen Erkennung von Krankheitsrisiken und -anzeichen zur Verbesserung der Versorgung zu nutzen.

Dank der Unterstützung von Frau Dr. Anke Diehl, Chief Transformation Officer der Universitätsmedizin Essen, und durch die Einbindung sowohl von ärztlichem Personal als auch von Patientinnen und Patienten können die Chancen, aber auch Herausforderungen infolge der Disease Interception aus der Perspektive des Rechts und der medizinischen Praxis beleuchtet werden.

Ein Schwerpunkt des Projekts liegt dabei auf dem Leistungsrecht: Geklärt werden soll insbesondere, wie sich die Disease Interception in das System des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) – dem Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung – insgesamt einfügt, ob und auf welcher Grundlage gegenwärtig entsprechende Leistungen beansprucht werden können und inwiefern gerade mit Blick auf eine langfristig mögliche umfassende Implementierung dieses Ansatzes ein expliziter Regelungsbedarf besteht.

Neben dem krankenversicherungsrechtlichen Bereich soll aber auch die medizinische Versorgungspraxis bzw. Forschung in den Blick genommen werden, die sich bereits gegenwärtig mit dem Konzept der Disease Interception befasst und dabei mit verschiedenartigen Herausforderungen und Fragestellungen konfrontiert sieht. Die enge Verknüpfung der Disease Interception mit der Digitalisierung, Datenerhebung bzw. -auswertung und der Entwicklung sowie dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Medizin eröffnet ein weites rechtliches Problemfeld, welches vom Themenkomplex Datenschutz über komplizierte Zertifizierungsverfahren für Geräte, Verfahren oder Apps bis hin zu Fragen der Aufklärung und informierten Einwilligung reicht.

Mit Abschluss des Projekts ist eine ebenfalls vom MAGS geförderte und vom ISGR ausgerichtete Veranstaltung zur „Disease Interception“ geplant, die als ein wissenschaftliches Forum rund um das Thema dienen und eine Vernetzung von Personen bzw. Institutionen mit diesbezüglichen Berührungspunkten ermöglichen soll.

Kooperation:

Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Essen durchgeführt. Die Vernetzung von Medizinrecht und Medizin dient dabei als Grundlage für eine realitätsnahe, die Bedürfnisse und tatsächlichen Begebenheiten der Praxis berücksichtigende Untersuchung und Bewertung, in deren Rahmen bereits die Erarbeitung konkreter, praktikabler Lösungs- oder Verbesserungsvorschläge angestrebt wird. Die Ergebnisse sollen politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern, Krankenhäusern sowie sonstigen Stakeholdern im deutschen Gesundheitssystem eine erste Orientierung hinsichtlich der Frage bieten, welche Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Konzept der Disease Interception zu bewältigen sind – sowohl gegenwärtig bei seiner Entwicklung und ersten Anwendung als auch perspektivisch, wenn seine umfassende und breitflächige Zugänglichmachung (insbesondere als Leistung der GKV) angezeigt erscheint.

Projektergebnisse:

  • Lara Wiese, Von Wandlungen und Spannungen: Personalisierte Prävention und Disease Interception im Recht des SGB V, MedR 2022, S. 657 – 662. (Open Access)
  • Lara Wiese / Anke Diehl, Wie Daten, KI und Smarte Healthcare dabei helfen, Krankheiten zu verhindern, E-HEALTH-COM, Heft 6/2022, S. 36 – 39.
  • Lara Wiese / Anke Diehl / Stefan Huster, Finding Glory in Interception. Kartografie einer interdisziplinären und gesamtgesellschaftlichen Herausforderung, Gesundheitsrecht.blog Nr. 14, 2023. (Open Access)

Veranstaltung:

Im Zusammenhang mit dem Projekt richtet das ISGR am 07.06.2023 eine interdisziplinäre Veranstaltung zum Thema „Disease Interception“ aus. Das Programm finden Sie hier.

Projektleitung: Prof. Dr. Stefan Huster

Projektbearbeitung: Wiss. Mitarbeiterin Anke Harney

Projektförderer: Deutsche Forschungsgemeinschaft

Projektstand: Läuft

Hintergrund:

Die sog. Qualitätssicherung hat im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte eine umfassende gesetzliche Regelung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, dem zentralen Versorgungssystem in Deutschland, gefunden. Die Herausforderungen dieses Regelungskomplexes ergeben sich aus dem Zusammenspiel juristischer und medizinischer Aspekte, insbesondere aber auch aus der Komplexität der Organisation der GKV, die durch ihre korporatistische Selbstverwaltungsstruktur und eine Vielzahl von Regulierungsebenen und – akteuren gekennzeichnet ist. Eine weitere Erhöhung der Regelungskomplexität, die bisher aus juristischer Sicht überhaupt noch nicht eingehend analysiert worden ist, ergibt sich nun im Recht der Organtransplantation, da hier mit der Bundesärztekammer ein weiterer Akteur ins Spiel kommt.

Ziele und Fragestellungen:

Es geht zunächst darum das äußerst komplexe Zusammenspiel von Transplantationsrecht, Krankenversicherungsrecht und Krankenhausplanungsrecht juristisch zu analysieren. Es sollen Rechtsprobleme, rechtliche Fehlsteuerungen und Lücken im Qualitätssicherungsrecht der Transplantationsmedizin identifiziert werden. Schlussendlich sollen Empfehlungen zur Behebung von Rechtsproblemen sowie zur Weiterentwicklung und Harmonisierung des Qualitätssicherungsrechts in der Transplantationsmedizin gegeben werden.

Projektleitung: Prof. Dr. Stefan Huster

Projektbearbeitung: Wiss. Mitarbeiterin Anke Harney

Projektförderer: Deutsche Forschungsgemeinschaft

Projektstand: Abgeschlossen

Hintergrund:

Trotz potentiell steigender Kosten sollen auch in Zukunft die in der Gesetzlichen Krankenversicherung solidarisch finanzierten medizinischen Maßnahmen einerseits nicht unterhalb eines fairen Standards sinken, andererseits aber auch nach oben begrenzt werden. Für diese Grenzmarkierung kommt dem Begriff der medizinischen Notwendigkeit (medN-Begriff) eine Schlüsselposition zu. Obwohl der Begriff also prominent im Rechtssystem vertreten ist (Bestandteil des Wirtschaftlichkeitsgebots, § 12 Abs. 1 SGB V; Voraussetzung des Anspruchs auf Krankenbehandlung, § 27 Abs. 1 SGB V sowie auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V und von maßgeblicher Bedeutung für die Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die vertragsärztliche Versorgung ist, vgl. § 135 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V), bestehen über seine genaue Bedeutung Unklarheiten. An einer intensiven begrifflichen Aufarbeitung fehlt es bisher. Dies ist auch deshalb misslich, weil medN-Urteile nicht nur Fachurteile sind, sondern auch mehrdimensionale Bewertungskomponenten enthalten, in die Werturteile über krankheits- und therapiebezogene Zustände für Patienten einfließen. Der medizinische Fortschritt wiederum trägt zu einer Vergrößerung dieser Bewertungsspielräume bei. Der interpretationsoffene medN-Begriff und seine unterschiedliche Verwendung in den verschiedenen Kontexten führt dazu, dass seine normativen und deskriptiven Elemente bisher nicht systematisch aufgearbeitet worden sind.

Ziele und Fragestellungen:

Das interdisziplinäre Projekt verfolgt zunächst das Ziel, den medN-Begriff im klinischen, gesundheitspolitischen und rechtlichen Kontext (vor allem SGB V) zu untersuchen. Dabei ist seine begriffliche Präzisierung unter gleichzeitiger Abgrenzung zu verwandten Begriffen (medizinischer Standard, medizinischer Behandlungsbedarf, gute ärztliche Praxis, Standards) von zentraler Bedeutung. Als weiteres Ziel sollen systematisch die ethischen Spannungsfelder zwischen „Empirisch-Faktischem“ und Normativem, zwischen unterschiedlichen Bewertungskontexten sowie zwischen impliziten und expliziten Werturteilen identifiziert werden. Auf den erarbeiteten Grundlagen sollen die normativen Probleme des medN-Begriffs aufgeworfen und diskutiert werden. Abschließend wird die Frage zu erörtern sein, ob es sinnvoll ist, Spannungsfelder ggf. durch ein geändertes medN-Konzept aufzulösen.

Kooperation:

Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert (WWU Münster) und Prof. Dr. Dr. Heiner Raspe (em. Universität Lübeck, Gastwissenschaftler WWU Münster) durchgeführt.

Projektergebnisse:

  • Schöne-Seifert / Friedrich / Harney / Huster / Raspe, „Medizinische Notwendigkeit“: Herausforderungen eines unscharfen Begriffs, Ethik in der Medizin 30 (2018), 325 – 341
  • Raspe / Friedrich / Harney / Huster / Schöne-Seifert, „Medizinische Behandlungsmethoden: Was macht sie medizinisch notwendig? Teil I: Medizinische Methoden, medizinische Notwendigkeit und ihre Hauptkriterien“, Das Gesundheitswesen 2019, S. 933 - 944 und Teil II: Weitere Kriterien, Übermaßverbot, wandernde Grenzen und Grauzonen, Das Gesundheitswesen 2019, 945 – 954
  • Harney / Friedrich / Raspe / Schöne-Seifert / Huster, „Medizinische Notwendigkeit" einer Behandlung: Welche Krankheitszustände sind hierfür relevant? (Teil 1), MedR 2021, 603 – 607
  • Harney / Friedrich / Raspe / Schöne-Seifert / Huster„Medizinische Notwendigkeit" einer Behandlung: Welche Krankheitszustände sind hierfür relevant? (Teil 2), MedR 2021, 698 – 730
  • Schöne-Seifert / Huster / Harney / FriedrichMedizinische Notwendigkeit: Ein entbehrlicher, da notorisch unscharfer Begriff?, Das Gesundheitswesen 2022, 490 – 494

Projektleitung: Prof. Dr. Stefan Huster

Projektbearbeitung: Wiss. Mit. Jennifer Reimann und Sina Nienhaus

Projektförderer: Bundesministerium für Gesundheit

Projektstand: Abgeschlossen

Hintergrund:

Die Gesetzliche Krankenversicherung steht in den kommenden Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen. Neben der stetigen Alterung der Gesellschaft nimmt auch die Zahl der sog. „Volkskrankheiten“ rasant zu. Jedes Jahr erkranken allein 300 000 Menschen an Diabetes Mellitus Typ 2. Die dadurch verursachten Behandlungs- und Folgekosten sind enorm. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen könnte dem normativen Konzept der Eigenverantwortung von Versicherten und Patienten eine zentrale Rolle zukommen, und zwar sowohl im Hinblick auf den Versorgungsbedarf als auch auf die Finanzierung der Gesundheitsversorgung.

Eigen- oder Selbstverantwortung ist dabei ein grundlegendes Prinzip moderner freiheitlicher Gemeinwesen. Auch die GKV basiert seit jeher auf den beiden konstitutiven Prinzipien „Solidarität und Eigenverantwortung“ (vgl. § 1 SGB V). Gleichzeitig wird die Bedeutung von gesundheitlicher Eigenverantwortung sowohl für die Gestaltung des Versorgungssystems als auch für die Public Health-Politik äußerst kontrovers diskutiert. In den gesundheitspolitischen Debatten wird eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen mit der Forderung nach „mehr Eigenverantwortung“ in Verbindung gebracht: Mehr Wahlmöglichkeiten hinsichtlich des Leistungsumfangs oder der Versorgungsform, die Eigenbeteiligung an den Gesundheitskosten oder ein verantwortlicher Umgang mit der eigenen Gesundheit. Der Begriff der Eigenverantwortung wird dabei primär politisch verwendet, ohne dass diesem augenscheinlich ein systematisch ausgearbeitetes Konzept zugrunde läge.

Ziele und Fragestellungen:

Das vorliegende Verbundprojekt verfolgte die übergreifende Zielsetzung, zu einer interdisziplinären Klärung des normativen Konzepts gesundheitlicher Eigenverantwortung beizutragen und mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen durch den demografischen Wandel – Zunahme chronischer Multimorbidität und weitere Verschärfung der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung  – die Möglichkeiten und Grenzen einer Förderung von Eigenverantwortung im Gesundheitswesen zu erforschen. Dabei werden neben der philosophisch-ethischen Analyse auch rechtliche und gesundheitsökonomische Überlegungen integriert, da das Konzept sozialrechtlich verankert ist und ökonomische Betrachtungen insbesondere angesichts der sich abzeichnenden finanziellen Entwicklung der GKV nicht ausgeblendet werden können. Insbesondere wurden dabei das Potenzial und die Vertretbarkeit von Anreizen zur Förderung der gesundheitlichen Eigenverantwortung (sog. Nudging) untersucht. Die exemplarische Anwendung der Ergebnisse auf eine konkrete Erkrankung wie den Diabetes Typ II sollen den Transfer in die Planungs- und Versorgungspraxis im Gesundheitswesen erleichtern. In Zusammenführung der Ergebnisse aus den drei Teilprojekten Ethik, Recht und Gesundheitsökonomie wurden Empfehlungen erarbeitet für eine ethisch begründete, rechtlich vertretbare und ökonomisch sinnvolle Förderung gesundheitlicher Eigenverantwortung.

Kooperation:

Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Georg Marckmann (LMU München) und Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg) durchgeführt.

Projektergebnisse:

Huster, Reimann, Nudges für die Gesundheit: das Beispiel der Diabetesprävention, VSSAR 2020, 267 – 295

Projektleitung: Prof. Dr. Stefan Huster

Projektbearbeitung: Anke Harney und Jelena Thiele

Projektstand: Abgeschlossen

Projektförderer: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Hintergrund:

Durch immer umfassendere Möglichkeiten in der medizinischen Forschung können komplexe Erkrankungen durch systemmedizinische Ansätze besser charakterisiert, Risikokollektive präziser identifiziert und beschrieben und damit entsprechende Maßnahmen und Strategien zur Prävention und Therapie entwickelt werden, die bis auf die individuelle Ebene reichen. Außerdem zeigt sich, dass die Systemmedizin zu teils massiven Verschiebungen und Veränderungen in der Versorgungspraxis führt. Besonders zu betrachten sind dabei Untersuchungen auf Keimbahnebene, die eine individuelle Risikoprädiktion und damit die Möglichkeit einer risiko-adjustierten Prävention eröffnen. Für solche Untersuchungen besteht insoweit dringender Regelungsbedarf, als genetische Untersuchungen aktuell immer mehr in Anspruch genommen und entsprechende Präventionsmaßnahmen immer stärker nachgefragt werden (sog. „Jolie-Effekt“), ohne dass hierfür entsprechende rechtliche Regelungen zur Refinanzierung dieser Interventionen vorliegen.

Ziele und Fragestellungen:

Das Projekt war Teil des Verbundprojekts „SYSKON: Re-Konfiguration von Gesundheit und Krankheit“ mit dem übergreifenden Ziel, ein Rahmenkonzept für einen gesellschaftsadäquaten Umgang mit systemmedizinischen Innovationen und komplexen Erkrankungen zu entwickeln. Dieses Projekt analysierte dazu am Beispiel des hereditären Mammakarzinoms die Rechtsfragen, die sich aus der Entwicklung systemmedizinischer Ansätze für das System der Gesundheitsversorgung ergeben. Dabei war besonders zu betrachten, dass das System der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrem Kern auf den Leistungsfall der Krankheit ausgerichtet ist. Vorbeugende Maßnahmen gehören nur ausnahmsweise und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zum Leistungskatalog der GKV. Die Entwicklung der genetischen Risikodiagnostik wird das Gesundheitssystem insoweit vor eine große Herausforderung stellen, weil die Betroffenen nach dem üblichen Verständnis noch nicht krank sind, sondern nur ein Krankheitsrisiko tragen. So herrscht gerade mit Blick auf das hereditäre Mammakarzinom große Rechtsunsicherheit, ob, inwieweit und auf welcher Rechtsgrundlage die gesetzlichen Krankenkassen berechtigt oder verpflichtet sind, genetische Test und präventive Maßnahmen, wie beispielsweise eine prophylaktische Mastektomie und einen nachfolgenden Brustaufbau, vor Ausbruch der Erkrankung zu finanzieren. In dieser Hinsicht sind auch parallele (privates Versicherungsrecht, Recht der Beamtenbeihilfe) und benachbarte Rechtsgebiete (Recht der Gendiagnostik) zu untersuchen und zu berücksichtigen.

Kooperation:

Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Peter Dabrock (Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg), Prof. Dr. med. Rita Katharina Schmutzler (Universitätsklinik Köln) und Prof. Dr. Jürgen Wasem (Universität Duisburg-Essen) durchgeführt.

Projektergebnisse:

Projektleitung: Prof. Dr. Stefan Huster

Projektbearbeitung: Wiss. Mitarbeiterinnen Anke Harney und Britta Recktenwald

Projektstand: Abgeschlossen

Projektförderer: Deutsche Forschungsgemeinschaft

Hintergrund:

Die Begriffe „Qualitätssicherung“ bzw. „Qualitätsmanagement“ gehören bereits seit geraumer Zeit zum Standardvokabular moderner Dienstleistungsgesellschaften. Dementsprechend haben in den letzten Jahren auch in das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlreiche Regelungen zur Qualitätssicherung Einzug gehalten (vgl. insbesondere §§ 135 ff. SGB V). Die Instrumente, Verfahren und Institutionen der Qualitätssicherung in der GKV sind aus versorgungswissenschaftlicher und gesundheitspolitischer Sicht bereits intensiv diskutiert worden. Im Fokus der juristischen Diskussion standen bisher jedoch nur einzelne Maßnahmen der Qualitätssicherung und ihre unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtspositionen der Leistungserbringer und die Leistungsansprüche der Versicherten. Eine übergreifende juristische Betrachtung und Systematisierung der Vielzahl der Qualitätssicherungsmaßnahmen hat bisher noch nicht stattgefunden.

Ziele und Fragestellungen:

Ziel dieses Projekts ist es daher zunächst, die Instrumente der Qualitätssicherung in der GKV aus juristischer Sicht darzustellen, zu analysieren und zu systematisieren. Anschließend sollen zentrale Fragen der Qualitätssicherung an ausgewählten Instrumenten vertieft diskutiert werden. Ansatzpunkt einer Systematisierung kann dabei eine Unterscheidung nach Rechtsformen und Rechtsebenen von Qualitätssicherungsvorschriften sein. Von Interesse sind weiterhin die rechtlichen Grundlagen und die Zusammenarbeit der zahlreichen Institutionen, die mit der Festlegung von Qualitätssicherungsmaßnahmen und der Qualitätsbeurteilung betraut sind. Zu nennen sind beispielhaft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA). Schließlich spielt auch das Verhältnis der Qualitätssicherungsvorschriften zu medizinischen Erkenntnissen, dem Haftungsrecht, dem ärztlichen Berufs- und Standesrecht und dem Datenschutzrecht für eine systematische Aufarbeitung des komplexen Bereichs der Qualitätssicherung in der GKV eine wichtige Rolle.

Kooperation:

In Zusammenarbeit mit dem parallel von Prof. Dr. Wolfram Cremer (Ruhr-Universität Bochum) durchgeführten Forschungsprojekt zur Qualitätssicherung im Bildungswesen wurde ein Beitrag zur Erarbeitung allgemeiner Rechtsgrundsätze der Qualitätssicherung im Öffentlichen Sektor geleistet.

Projektergebnisse:

  • Harney, Huster, Recktenwald, Das Recht der Qualitätssicherung im SGB V – rechtliche Grundlagen und Systematisierung, MedR 2014, 273 – 282 (Teil I) und 365 – 372 (Teil II)
  • Harney, Huster, Recktenwald, Rechtsstrukturen der externen Qualitätssicherung, WzS 2013, 295 – 302 (Teil I) und 327 – 331 (Teil II)
  • Harney, Huster, Der G-BA und das wissenschaftliche Qualitätsinstitut nach § 137a SGB V, KrV 2013, 197 – 200

Projektleitung: Prof. Dr. Stefan Huster

Projektbearbeitung: Wiss. Mitarbeiterin Sina Dehn (*unter dem Namen Gottwald)

Projektstand: Abgeschlossen

Projektförderer: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Hintergrund:

Die Fortschritte in der Genomforschung bei der Aufklärung der biologischen Ursachen und Auslöser von Krankheiten sollen eine stärker individualisierte Medizin ermöglichen. Mit den wachsenden Erkenntnissen werden Hoffnungen auf eine Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung verbunden; so sollen Krankheiten früher erkannt und sowohl Präventionsmaßnahmen als auch Heilbehandlungen gezielter und individualisierter eingesetzt werden können. Die Erkennung und Therapie von Krebserkrankungen bilden dabei einen Fokus dieser so genannten personalisierten oder individualisierten Medizin.

Ziele und Fragestellungen:

Die zentrale Aufgabe des Forschungsprojekts war die Untersuchung der Möglichkeiten zur Etablierung dieser personalisierten Medizin (PM) in das deutsche Gesundheitssystem unter Betrachtung ethischer, rechtlicher, medizinischer und ökonomischer Aspekte. Das Ziel war die Entwicklung einer interdisziplinären Empfehlung zum Umgang mit normativen und empirischen Herausforderungen im Kontext der PM. Schwerpunktmäßig erfolgte dabei die Untersuchung der PM in der Krebsforschung und -behandlung.

Den Ausgangspunkt der Forschungsarbeit stellt zunächst die Erarbeitung einer interdisziplinären Definition der PM dar, an welcher es bisher mangelt. Darauf basierend erfolgte die Ausarbeitung der konzeptuellen, normativen und empirischen Grundlagen sowie eine systematische Analyse von ethischen und juristischen Aspekten, welche durch PM tangiert werden. Sowohl aus ethischer als auch juristischer Sicht bildete dabei die Untersuchung des „Rechts auf Nichtwissen“ und die Bedeutung von genetischen Informationen für die Patientenautonomie sowie der Zugang zu Leistungen der PM im Kontext eines solidarisch finanzierten Gesundheitswesens einen Schwerpunkt. In einem weiteren Schritt erfolgte die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse der PM am Beispiel der akuten myeloischen Leukämie.

Die Analyse diente der Erforschung des Nutzens der PM für den einzelnen Menschen auf der einen Seite, so nämlich durch die Möglichkeit einer individuellen Prävention und Therapie, und dem möglichen Schaden der PM - etwa bei Kenntnis der konkreten individuellen Risikoprognose - auf der anderen Seite. Zudem erfolgte die Kosten-Nutzen-Betrachtung für den Gesundheitsmarkt aus gesundheitsökonomischer Sicht unter besonderer Berücksichtigung der pharmakogenetischen Entwicklungen.

Darüber hinaus erfolgte eine Untersuchung der gesellschaftlichen Implikationen der PM; durch Befragungen wurden die Wahrnehmungen und Bewertungen der PM aus der Perspektive unterschiedlicher Interessengruppen, z.B. der Pharmaindustrie, der forschenden Medizin, der Patienten und der niedergelassenen Ärzte, untersucht und einer kritischen Analyse unterzogen.

Kooperation:

Das Projekt wurde in Kooperation mit Dr. med. Jan Schildmann, M.A., Prof. Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann (Ruhr-Universität Bochum), Prof. Dr. Arnold Ganser (Medizinische Hochschule Hannover) und Prof. Dr. Jürgen Wasem (Universität Duisburg-Essen) durchgeführt.

Projektergebnisse:

Gottwald*/Huster, Personalised Medicine as Orphan Drugs? Legal and Ethical Questions, in: Vollmann, Sandow, Wascher, Schildmann (Hrsg.), The Ethics of Personalised Medicine: Critical Perspectives , 2015, S. 231 ff.

Schildmann, Böttcher, Gabriel, Ganser, Gottwald*, Hessel, Huster, Jahn, Neumann, Noweski, Port, Pouryamout, Sandow, Thol, Wäscher, Walendzik, Wasem, Vollmann, „Personalised Medicine“: Multidisciplinary Perspectives and Interdisciplinary Recommendations on a Framework for Future Research and Pracice, S. 259 ff.

Projektleitung: Prof. Dr. Stefan Huster

Projektbearbeitung: Wiss. Mitarbeiter André Bohmeier

Projektstand: Abgeschlossen

Projektförderer: Deutsche Forschungsgemeinschaft

Hintergrund:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft finanzierte die Forschergruppe "Priorisierung in der Medizin: Eine theoretische und empirische Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzlichen Krankenversicherung" mit 1,58 Millionen Euro für zunächst drei Jahre. 17 Wissenschaftler von 12 Universitäten und wissenschaftlichen Institutionen sind an der Forschergruppe beteiligt. Sie befassten sich mit der Priorisierung, d.h. dem Festlegen von Rangordnungen für Fragen der medizinischen Versorgung.

Ziele und Fragestellungen:

Muss die Ausweitung medizinischer Interventionsmöglichkeiten zunehmend Verzicht auf mögliche Eingriffe und Behandlungen nach sich ziehen, da niemals alles, was medizinisch möglich ist, auch gesellschaftlich finanziert werden kann? Wenn ja, sollen z. B. Kinder grundsätzlich Älteren gegenüber bevorzugt werden? Ist Prävention wichtiger als Versorgung? Soll die Allgemeinheit Luxustherapien für wenige Patienten mittragen?

Solche und ähnliche Fragen werden heute von ärztlichen und politischen Entscheidungsträgern weitgehend pragmatisch und ad hoc entschieden, sozusagen mit versteckter Priorisierung. Es fehlen klare Konzepte und Verfahren zur systematischen Informationsgewinnung und Informationsverarbeitung. Doch erst diese führen zu transparenten und damit nachvollziehbaren Entscheidungen.

Die Forschergruppe suchte Priorisierungsverfahren, die die Wünsche und Interessen der Betroffenen, also Patienten, Mediziner und Bürger, ernst nehmen. Entscheidungen über medizinische Leistungen sollen sowohl theoretisch und ethisch akzeptabel sein -besonders für die Betroffenen- als auch institutionell und rechtskonform umsetzbar.

Beteiligt waren:

  • Prof. Dr. Marlies Ahlert, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Mikroökonomie und Finanzwissenschaft, Martin-Luther-Universität, Halle
  • Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht. Universität Heidelberg
  • Prof. Dr. Adele Diederich, Professor of Psychology, Jacobs University Bremen Dr. Andrea Dörries, Direktorin des Zentrums für Gesundheitsethik, Hannover
  • Prof. Dr. Stefan Felder, Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie, Otto-von-Guericke Universität Magdeburg
  • Dr. Michael Freitag, Wissenschaftlicher Assistent, Institut für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften, Universität Bayreuth
  • Prof. Dr. Arnold Ganser, Direktor der Abteilung für Hämatologie, Hämostaseologie und Onkologie, Medizinische Hochschule Hannover
  • Prof. Dr. Stefan Huster, Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht, Ruhr-Universität Bochum
  • Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Universität zu Köln
  • Prof. Dr. Hartmut Kliemt, Lehrstuhl für Praktische Philosophie, Universität Duisburg-Essen
  • Prof. Dr. Petra Lietz , Professor of Quantitative Research Methods, Jacobs University Bremen
  • Prof. Dr. Weyma Lübbe, Institut für Philosophie, Universität Leipzig
  • Prof. Dr. Eckhard Nagel, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften, Universität Bayreuth
  • Prof. Dr. Heiner Raspe, Direktor des Instituts für Sozialmedizin, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Lübeck
  • Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert, Direktorin des Instituts für Ethik, Geschichte & Theorie der Medizin, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
  • Prof. Dr. Margrit Schreier, Professor of Empirical Methods in the Humanities and Social Sciences, Jacobs University Bremen
  • Priv.-Doz Dr. Walter Wohlgemuth, Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Medizinmanagement, Universität Bayreuth

Projektergebnisse:

  • Schmitz-Luhn/Bohmeier (Hrsg.), Priorisierung in der Medizin, Berlin Heidelberg (Springer), 2013
  • Huster, Bohmeier, Evidenzbasierung als Priorisierungskriterium im Krankenversicherungsrecht, in: Schmitz-Luhn/Bohmeier (Hrsg.), Priorisierung in der Medizin, Berlin Heidelberg (Springer), 2013, S. 53-60
  • Bohmeier, Schmitz-Luhn, Dringlichkeit und die „Rule of Rescue“ im Recht, in: Schmitz-Luhn/Bohmeier (Hrsg.), Priorisierung in der Medizin, Berlin Heidelberg (Springer), 2013, S. 125-133
  • Huster, Die Berücksichtigung des Selbstverschuldens in der Gesetzlichen Krankenversicherung, in: Schmitz-Luhn/Bohmeier (Hrsg.), Priorisierung in der Medizin, Berlin Heidelberg (Springer), 2013, S. 193-196
  • Huster, Alter als Priorisierungskriterium, in: Schmitz-Luhn/Bohmeier (Hrsg.), Priorisierung in der Medizin, Berlin Heidelberg (Springer), 2013, S. 215-223
  • Bohmeier, Schmitz-Luhn, Divergierende Prinzipien in der GKV: Wertdimensionen, Präferenzen und Demokratie, in: Schmitz-Luhn/Bohmeier (Hrsg.), Priorisierung in der Medizin, Berlin Heidelberg (Springer), 2013, S. 257-264

Projektleitung: Prof. Dr. Stefan Huster

Projektbearbeitung: Wiss. Mitarbeiter Christian Held

Projektstand: Abgeschlossen

Projektförderer: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Hintergrund:

Die (gerechtigkeits-)ethischen Aspekte der Mittelverteilung im Gesundheitswesen sind in allgemeiner Form bereits vielfach diskutiert, auch an Vorschlägen zur Reform der medizinischen Versorgung, sowohl hinsichtlich Finanzierung als auch Leistungserbringung, herrscht kein Mangel. Bislang war jedoch nur ansatzweise untersucht, welche konkreten ethischen Entscheidungskonflikte sich bei den derzeitig vorherrschenden impliziten Leistungsbegrenzungen (z.B. durch die DRG-Vergütung) auf der Mikroebene ergeben und wie Ärzte und Patienten mit diesen Konflikten in einer ethisch vertretbaren Weise umgehen können. Gleichzeitig fehlten konkrete Ansätze, die Allokation kostspieliger biomedizinischer Innovationen auf eine explizite Art und Weise unter Berücksichtigung von Kostenaspekten zu regeln.

Ziele und Fragestellungen:

Das vorliegende interdisziplinäre Verbundprojekt wollte deshalb erstmals in zwei ausgewählten Praxisbereichen, der interventionellen Kardiologie und der Intensivmedizin, die Möglichkeiten und Grenzen expliziter und impliziter Leistungsbegrenzungen bei der Allokation kostspieliger biomedizinischer Innovationen vergleichen. Dazu sollte zunächst die derzeitige, von impliziter Leistungsbegrenzung gekennzeichnete Verteilungssituation analytisch und sozialempirisch durch die Befragung von Ärzten unter verschiedenen institutionellen Rahmenbedingungen (Universitätsklinik, städtische Klinik, Klinik in privater Trägerschaft) auf ethische, rechtliche, ökonomische und gesellschaftliche Implikationen hin untersucht werden.

Um zu überprüfen, inwieweit explizite Leistungsbegrenzungen mittels Versorgungsstandards medizinisch möglich, ökonomisch sinnvoll sowie ethisch und verfassungsrechtlich vertretbar wären, wurden in einem zweiten Schritt auf der Grundlage der verfügbaren Evidenz zu Nutzen und Kosten der Maßnahmen sowie einschlägigen nationalen und internationalen Leitlinien für ausgewählte, kostspielige Innovationen in den beiden Anwendungsbereichen exemplarisch Versorgungsstandards entwickelt. Damit sollte an konkreten, ökonomisch bedeutsamen Beispielen untersucht werden, ob und ggf. wie ein expliziter Umgang mit der Mittelknappheit möglich ist, der unter Berücksichtigung von Kosten- und Effektivitätsdaten Leistungsbegrenzungen in der Peripherie des weniger Zweckmäßigen definiert und den Kernbereich der medizinischen Versorgung, d.h. die für die Patienten eindeutig nützlichen oder gar notwendigen Leistungen, vor einer verdeckten, medizinisch häufig irrationalen und nach fragwürdigen ethischen Kriterien erfolgende Rationierung schützt. Hierbei war die Überlegung, ob sich auch Hinweise auf mögliche Rationalisierungspotentiale und Qualitätsdefizite ergeben, wenn z.B. die aktuelle Versorgungspraxis von den evidenzbasierten Standards abweicht.

Kooperation:

Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit PD Dr. Georg Marckmann, MPH (Universität Tübingen) und Prof. Dr. Jürgen Wasem (Universität Duisburg-Essen) durchgeführt.

Projektergebnisse:

  • Huster, Held, Leistungssteuerung mit Kostensensiblen Leitlinien: Rechtliche Implikationen, in: Georg Marckmann (Hrsg.), Kostensensible Leitlinien: Evidenzbasierte Leistungssteuerung für eine effiziente und gerechte Gesundheitsversorgung, Berlin (Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft) 2015, 123–136
  • Strech, Marckmann, Wasem, Huster, Freyer, Held, Börchers, Neumann, Implizite Rationierung als Rechtsproblem. Ergebnisse einer qualitativen Interviewstudie zur Situation in deutschen Krankenhäusern, MedR 2007, 703-706


Zu den abgeschlossenen Promotionen und Habilitationen des Lehrstuhls